Wir helfen gerne.
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Der deutsche Bundesrat hat am 27. März 2020 das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet, welches eine präsenzlose, virtuelle Hauptversammlung mit verkürzten Einberufungsfristen ermöglicht. Dieses Gesetz ist am 28. März 2020 in Kraft getreten. Auf Grundlage des Gesetzes wurde die Hauptversammlung 2020 als virtuelle, präsenzlose Hauptversammlung durchgeführt.
Vertreten waren 86,974 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals.
Die Hauptversammlung der Uzin Utz AG hat die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,30 pro Aktie für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen. Von dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 51.486.724,25 werden somit EUR 6.557.614,70 ausgeschüttet.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2020:
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2020 sind insgesamt 5.044.319 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien der Uzin Utz AG ausgegeben (auf jede Aktie entfällt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 3,00 Euro). Die Gesellschaft hält derzeit keine eigene Aktien.
Von den ausgegebenen Aktien sind somit für diese Hauptversammlung 5.044.319 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt; jede Aktie gewährt eine Stimme.