AGB Prämien für das digitale Kundenbindungsprogramm der Uzin Utz SE
Fassung vom 13.08.2025
Präambel
Wir, die Uzin Utz SE, Dieselstraße 3, 89079 Ulm, HRB 745224, (nachfolgend auch „Uzin Utz“) bieten unseren Kunden ein digitales Bonuspunkteprogramm in Form einer Smartphone-App für die Plattformen iOS und Android oder als webbasierte Anwendung (nachfolgend auch die „App“) an. Sie haben als Nutzer der App verschiedene Möglichkeiten Bonuspunkte zu sammeln. Die gesammelten Bonuspunkte können sodann für Prämien und Vorteilen oder im Zusammenhang mit Gewinnspielen eingelöst werden.
Nähere Angaben und Informationen zum Sammeln und Einlösen von Bonuspunkten finden Sie in der App. Dort haben Sie außerdem die Möglichkeit, in Ihre bisherigen Kontoaktivitäten Einsicht zu nehmen. Sollten Sie weitere Fragen zur Nutzung und Funktionsweise der App haben, können Sie auch unsere Support-Mitarbeiter unter de@uzin-utz.com kontaktieren.
1. Vertragsschluss
(1) Der Kauf von Prämien über die App ist ausschließlich für registrierte Nutzer der App möglich.
(2) Ein Kaufvertrag über die von Ihnen bestellte Prämie kommt zwischen Ihnen und Uzin Utz zustande.
(3) Die Darstellung der Prämien in der App (nachfolgend „Prämienshop“) stellt kein rechtlich bindendes Angebot gegenüber Ihnen dar. Alle Ihre Eingaben werden vor der verbindlichen Bestellung in einer Bestellübersicht angezeigt und können dort von Ihnen korrigiert werden. Durch Anklicken des Buttons „Jetzt kaufen“ geben Sie gegenüber Uzin Utz eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Prämien ab. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung durch Sie per [E-Mail/App?] und stellt noch keine Vertragsannahme dar. Uzin Utz kann Ihre Bestellung durch Versand einer Annahmeerklärung per [E-Mail/App?] oder durch Auslieferung der Prämie innerhalb von fünf (5) Werktagen annehmen.
(4) Die Auslieferung der Prämie erfolgt über die IPO PrämienServices GmbH, HRB 106578 (nachfolgend „IPO“) bzw. bei Eigenprämien der Uzin Utz Group über das jeweilige Unternehmen des Uzin Utz Group selbst.
(5) Beanstandungen, Rücksendungen oder Anfragen bezüglich der ausgelieferten Prämien von IPO werden von IPO bearbeitet und vollständig abgewickelt. Zu diesem Zweck erhalten Sie bei der Auslieferung der Prämie eine Kontaktadresse von IPO. Beanstandungen, Rücksendungen oder Anfragen bezüglich der ausgelieferten Eigenprämien der Marken der Uzin Utz Group, werden von Uzin Utz bearbeitet und vollständig abgewickelt.
2. Liefermodalitäten
(1) Die Auslieferung von Prämie erfolgt an die von Ihnen angegebene Lieferadresse. Die Lieferung von Prämie ist ausschließlich an eine Lieferadresse innerhalb Deutschlands möglich. Die Lieferung an eine Postfachadresse ist ausgeschlossen.
(2) Die Lieferzeit beträgt bis zu fünf (5) Werktage ab Bestellung.
3. Zahlungsmodalitäten; steuerliche Behandlung der Prämien
(1) Die Bezahlung der bestellten Prämie erfolgt in Bonuspunkten, die Sie im Rahmen des Bonuspunkteprogramms unter Einhaltung der Teilnahme- und Nutzungsbedingungen für das digitale Kundenbindungsprogramm von Uzin Utz erworben haben.
(2) Die Versandkosten werden von Uzin Utz getragen.
(3) Sie werden darauf hingewiesen, dass Uzin Utz keine pauschale Versteuerung der Prämie übernehmen kann und Sie als Steuerpflichtiger die Versteuerung (sowohl aus ertragssteuerrechtlicher als auch aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht) der erhaltenen Prämie zu verantworten haben. Den Wert der Prämien können Sie der Rechnung entnehmen oder aus gängigen Internetportalen ableiten. Bei Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, Ihren Steuerberater zu kontaktieren. Uzin Utz erbringt keine Steuerberatung ggü. Ihnen.
4. Gefahrtragung; Gewährleistung; Verjährung
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Prämie geht mit Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf Sie über.
(2) Bei Vorliegen eines Sachmangels der gelieferten Prämie, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
(3) Ansprüche auf Gewährleistung verjähren in zwölf Monaten ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen vorschreibt, bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen des Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
5. Eigentumsvorbehalt und Rückforderungsrecht
(1) Die bestellte Prämie bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Uzin Utz.
(2) Bei Rückgängigmachung (Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Vertrages, für den Ihnen Bonuspunkte gutgeschrieben und diese durch Sie bereits eingelöst wurden, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch behalten wir uns das Recht zur Rückforderung der Prämie vor. Für den Fall, dass eine Herausgabe der Prämie nicht möglich ist, haben Sie den Wert zu ersetzen.
6. Haftung
Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die Nutzungsvereinbarung prägt und auf die der Nutzer vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und sowie bei gesetzlicher Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7. Schlussbestimmungen
(1) Die Vertragssprache ist Deutsch. Maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung.
(2) Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der internationalen Verweisungsnormen, soweit diese auf anderes als auf deutsches Recht verweisen.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz von Uzin Utz. Für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag über die Prämien – einschließlich der Frage seines wirksamen Zustandekommens– ist ausschließlich das jeweils sachlich zuständige Gericht am Sitz von Uzin Utz zuständig.
(4) Sind oder werden einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Nutzungsvertrags unwirksam oder undurchsetzbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam und durchsetzbar. Unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmungen gelten einvernehmlich durch solche wirksamen und durchsetzbaren Bestimmungen ersetzt, die dem von den Vertragsparteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahekommen. Entsprechendes gilt sinngemäß für allfällige Vertragslücken.