Qualitätssicherungsgesetz (Wkb)

Was wird sich für Sie als Bodenbelagsspezialist ab JETZT ändern?

BAUPRAXIS UND HAFTUNG

Die Regierung möchte, dass die Bauunternehmen die Qualität ihrer Arbeit noch weiter verbessern.  Weniger Mängel bei Neubauten und Renovierungen bedeuten geringere Ausfallkosten, mehr Sicherheit und höhere Bauqualität. Deshalb wird am 1. Juli 2023 das "Gesetz zur Qualitätssicherung im Bauwesen (Wkb)" in Kraft treten. Dieses Gesetz stellt keine neuen technischen Anforderungen an Gebäude auf, diese Anforderungen stammen noch aus der Bauverordnung von 2012. Aber in Sachen Organisation und Haftung wird sich für Sie als Bodenbelagsfachmann ab JETZT einiges ändern! Unsere technische Beratung und Produktinformationen können Ihnen dabei helfen.

Wichtigste Änderungen

Die Auftragnehmer haften unmittelbar für ihre eigene Arbeit, sowohl vor als auch nach dem Bauprozess. Zu diesem Zweck wird zum Zeitpunkt des Genehmigungsantrags ein unabhängiger Qualitätssicherungsbeauftragter im Namen des Auftraggebers, des Bauunternehmers oder des Architekten benannt. Der Qualitätssicherungsbeauftragte legt eine Bauakte an und prüft sowohl in der Planungs- als auch in der Bauphase, ob ein Gebäude den gesetzlichen technischen Anforderungen entspricht. Wenn diese nicht eingehalten werden, kann die Gemeinde den Bau stoppen.

Für welche Gebäude?
Die Änderung der Haftung tritt für alle Gebäude in Kraft, die ab dem 1. Juli 2023 geliefert werden.

Die Änderung des Verfahrens (Dokumentation) wird schrittweise eingeführt: Ab dem 1. Juli 2023 gilt dies für die Lieferung von Wohnhäusern, genehmigungspflichtige Umbauten und kleine Gewerbebetriebe. Ab 2025 soll dies auch für mehr Hochrisikostrukturen gelten.

WAS BEDEUTET DAS FÜR SIE ALS BODENBELAGSSPEZIALIST?

1. DOKUMENTIEREN SIE JETZT

Jeder, der Arbeiten übernimmt, d. h. sowohl Bauunternehmer als auch Nachunternehmer, muss aufgrund des Wkb-Gesetzes seine eigenen Arbeiten ordnungsgemäß dokumentieren, um die Einhaltung der Bauordnung nachzuweisen. Die Qualitätssicherungsstelle kann auch kommen, um Ihre Arbeit auf dem Boden vor Ort zu überprüfen. Wir raten Ihnen, JETZT mit der Dokumentation zu beginnen. Unsere technische Beratung und Produktinformationen können Ihnen dabei helfen!

2. VERSICHERUNGEN PRÜFEN

Bei Mängeln kann der Auftraggeber den Auftragnehmer zwingen, diese zu beheben. Selbst wenn der Kunde diese Fehler erst später entdeckt. Der Auftragnehmer sollte dem Auftraggeber mitteilen, ob und wie er sich gegen Konkurs und Risiken von Schäden und Mängeln versichert hat.

Die Bauherren können wie bisher 5% der Bausumme (Vertragspreis) beim Notar parken. Nun geht dieser Betrag automatisch an den Bauunternehmer, wenn das Gebäude fertiggestellt ist. Nach der Einführung des Qualitätssicherungsgesetzes zahlt der Notar das Geld erst dann an den Auftragnehmer aus, wenn der Auftraggeber anzeigt, dass alle Mängel beseitigt wurden.

TIPPS FÜR DIE ORGANISATION IHRER DOKUMENTATION

Legen Sie von nun an Fotos und eine Beschreibung der durchgeführten Arbeiten vor.
Das Wkb gilt für genehmigungspflichtige Renovierungen und kleine Geschäftsräume, die ab dem 1. Juli 2023 fertiggestellt werden. Obwohl die Dokumentation (noch) nicht für alle Gebäude vorgeschrieben ist, werden Sie ab dem 1. Juli 2023 für Ihre eigenen Arbeiten haften. Wenn Sie dies ordnungsgemäß dokumentieren, sind Sie im Falle eines Rechtsstreits in einer starken Position, und es gibt Ihnen auch Zeit, zu lernen, den gesamten Dokumentationsprozess richtig zu organisieren.
Dokumentieren Sie unsere technische Beratung
Dokumentieren Sie unsere Produktinformationen, die Sie leicht von unseren Websites de.uzin.com/, de.pallmann.net/, de.codex-x.com/ oder de.arturoflooring.com/ herunterladen können.
Machen Sie Fotos von jedem Schritt der Bodenkonstruktion, nehmen Sie Feuchtigkeitsmessungen vor und halten Sie die Ergebnisse fest, z. B. Fotos von reparierten Rissen und von Löchern, die Sie gefüllt haben, von der aufgetragenen Grundierung und von der Fertigstellung. Notieren Sie die verwendeten Produkte und notieren Sie die Chargennummern. Nutzen Sie unsere technische Beratung oder die Gebrauchsanweisung auf der Produktinformation als Checkliste und beziehen Sie diese in die Planung Ihres Projektes ein.
Bestimmen Sie eine Person, die für die Kontaktaufnahme mit dem Qualitätssicherungsbeauftragten und die Sammlung von Informationen zuständig ist.
Stellen Sie Freiberufler oder andere Unterauftragnehmer ein? Vereinbaren Sie, was Sie von ihnen erwarten, denn sie sind auch für ihre eigene Arbeit verantwortlich und müssen ihrem Auftraggeber eine Akte vorlegen.

Prüfen Sie Ihre Versicherungen, wenden Sie sich an Ihren Versicherer.

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