Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
Mit den nachstehenden Informationen stellen wir Ihnen die wesentlichen Inhalte zur Verfügung, die die Uzin Utz SE sowie die W. & L. Jordan GmbH vertraglich im Zuge einer gemeinsamen Verantwortung gemäß Art. 26 DS-GVO für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts „Zielkundenaktion“ festgelegt haben.
Da es im Rahmen dieser Zusammenarbeit möglich oder notwendig ist, dass die gemeinsam Verantwortlichen Zugriff auf ihre personenbezogenen Daten erhalten, sind diese bezüglich der nachfolgend beschriebenen Prozesse gemeinsam für den Schutz ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich. Nachfolgend werden weiterhin die wesentlichen Inhalte der Vereinbarung zwischen den Verantwortlichen zur Erfüllung ihrer Pflichten gemäß der DS-GVO dargestellt.
Verantwortliche
Uzin Utz SE
Dieselstraße 3
89079 Ulm
Tel.: +49 731 4097-0
E-Mail: de@uzin-utz.com
Website: de.uzin-utz.com
Datenschutzbeauftragte:
Rebecca Schwegler
Uzin Utz SE
Tel.: +49 731 4097-0
E-Mail: datenschutz(at)uzin-utz.com
W. & L. Jordan GmbH
Horst-Dieter-Jordan-Straße 7-10
34134 Kassel
Tel.: +49 5 61 9 41 77-0
E-Mail: info@joka.de
Website: www.joka.de
Datenschutzbeauftragter:
Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH
- Herr Nils Gustke
Pestalozzistraße 27
34119 Kassel
Telefon: 0561 78968-93
E-Mail: datenschutz(at)joka.de
Projektbeschreibung
Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit bei der Durchführung der gemeinsamen Kundenaktion namens Zielkundenaktion ist die Uzin Utz SE für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Plattform sowie bei der Reisebuchung („Wirkbereich A“) zuständig. W. & L. Jordan GmbH ist für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Zielkunden im Zusammenhang mit Verkäufen von Zielprodukten („Wirkbereich B“) zuständig.
Im Rahmen ihrer gemeinsamen datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit haben W. & L. Jordan GmbH und Uzin Utz SE vereinbart, wer von ihnen welche Pflichten nach der DS-GVO erfüllt. Dies betrifft insbesondere die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Personen und die Erfüllung der Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 DS-GVO.
Diese Vereinbarung ist notwendig, da bei der Durchführung der gemeinsamen Kundenaktion namens Zielkundenaktion personenbezogene Daten in unterschiedlichen Prozessabschnitten und Systemen verarbeitet werden, die entweder von W. & L. Jordan GmbH oder Uzin Utz SE betrieben werden.
Prozessabschnitt | Erfüllung der Pflichten durch: | |
Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Plattform | Uzin Utz SE | |
Reisebuchung | Uzin Utz SE | |
Verarbeitung personenbezogener Daten der Zielkunden im Zusammenhang mit Verkäufen von Zielprodukten | W. & L. Jordan GmbH | |
Betroffene Personen und Kategorien personenbezogener Daten
Betroffene Personen sind Kunden der Firma Jordan, welche Produkte der Uzin Utz SE über die Firma Jordan kaufen.
Es werden folgende Daten erhoben: Firmendaten; Vorname, Nachname; E-Mail-Adresse, Telefon und sonstige Kommunikationsdaten. Weitere notwendige Daten wie z.B. Ausweisnummer; Privatadresse etc. können später noch für die Reisebuchung abgefragt werden.
Zuordnung Zuständigkeiten bei Prozessabschnitten
Auch wenn eine gemeinsame Verantwortlichkeit besteht, erfüllen die Parteien die datenschutzrechtlichen Pflichten entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten für die einzelnen Prozessabschnitte wie folgt:
- Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit ist Uzin Utz SE für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf der Plattform und der Reisebuchung zuständig undW. & L. Jordan GmbH für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Verkäufen von Zielprodukten zuständig.
- W. & L. Jordan GmbH und Uzin Utz SE machen den betroffenen Personen die gemäß Art. 13 und 14 DS-GVO erforderlichen Informationen in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache unentgeltlich zugänglich. Hierbei lässt jede Partei der anderen Partei sämtliche dafür notwendigen Informationen aus ihrem Wirkbereich zukommen.
- Die Parteien informieren sich unverzüglich gegenseitig über von Betroffenen geltend gemachte Rechtspositionen. Sie stellen einander sämtliche für die Beantwortung von Auskunftsersuchen notwendigen Informationen zur Verfügung.
- Datenschutzrechte können sowohl bei W. & L. Jordan GmbH als auch bei Uzin Utz SE geltend gemacht werden. Betroffene erhalten die Auskunft grundsätzlich von der Stelle, bei der Rechte geltend gemacht wurden.
Die Verantwortlichen haben vereinbart, alle gesetzlichen Vorgaben gemäß Art. 32 DS-GVO mithilfe von geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zu erfüllen, um ein angemessenes Schutzniveau für die Verarbeitung personenbezogenen Daten gewährleisten zu können.
Die Verantwortlichen haben sich verpflichtet, sich gegenseitig bei der Einhaltung der vertraglich vereinbarten Festlegungen sowie aller anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen gegenseitig zu unterstützen und entsprechend abzustimmen. Insbesondere betrifft dies die folgenden Bereiche:
- Maßnahmen bei etwaigen Datenschutzverletzungen
- Zusammenarbeit mit den zuständigen Datenschutzbehörden
- Abstimmung bei etwaigen Löschungen personenbezogener Daten (gesetzliche Aufbewahrungsfristen, etc.)
- Einschaltung von Auftragsverarbeitern
- Zusammenarbeit mit den jeweiligen Datenschutzbeauftragten
- Verpflichtung aller mit der Datenverarbeitung beschäftigen Personen zur Wahrung der Vertraulichkeit