Hauptversammlung 2020

Der deutsche Bundesrat hat am 27. März 2020 das „Gesetz zur Ab­milderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet, welches eine präsenzlose, virtuelle Hauptversammlung mit verkürzten Einberufungsfristen ermöglicht. Dieses Gesetz ist am 28. März 2020 in Kraft getreten. Auf Grundlage des Gesetzes wurde die Hauptversammlung 2020 als virtuelle, präsenzlose Hauptversammlung durchgeführt.

Vertreten waren 86,974 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals.

Die Hauptversammlung der Uzin Utz SE hat die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,30 pro Aktie für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen. Von dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 51.486.724,25 werden somit EUR 6.557.614,70 ausgeschüttet.

 

Inhalte der Hauptversammlung 2020

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2020:

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2020 sind insgesamt 5.044.319 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien der Uzin Utz SE ausgegeben (auf jede Aktie entfällt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 3,00 Euro). Die Gesellschaft hält derzeit keine eigene Aktien.

Von den ausgegebenen Aktien sind somit für diese Hauptversammlung 5.044.319 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt; jede Aktie gewährt eine Stimme.

 

Berichte und Unterlagen zur Hauptversammlung 2020

HAUPTVERSAMMLUNG 2020

Der deutsche Bundesrat hat am 27. März 2020 das „Gesetz zur Ab­milderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ verabschiedet, welches eine präsenzlose, virtuelle Hauptversammlung mit verkürzten Einberufungsfristen ermöglicht. Dieses Gesetz ist am 28. März 2020 in Kraft getreten. Auf Grundlage des Gesetzes wurde die Hauptversammlung 2020 als virtuelle, präsenzlose Hauptversammlung durchgeführt.

Vertreten waren 86,974 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals.

Die Hauptversammlung der Uzin Utz SE hat die Ausschüttung einer Dividende in Höhe von EUR 1,30 pro Aktie für das Geschäftsjahr 2019 beschlossen. Von dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 51.486.724,25 werden somit EUR 6.557.614,70 ausgeschüttet.

 

INHALTE DER HAUPTVERSAMMLUNG 2020

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2020:

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 2020 sind insgesamt 5.044.319 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien der Uzin Utz SE ausgegeben (auf jede Aktie entfällt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von 3,00 Euro). Die Gesellschaft hält derzeit keine eigene Aktien.

Von den ausgegebenen Aktien sind somit für diese Hauptversammlung 5.044.319 Aktien teilnahme- und stimmberechtigt; jede Aktie gewährt eine Stimme.

Weitere Informationen und Unterlagen für Aktionäre

Erläuterung zu den Rechten der Aktionäre

Informationen zum Aufsichtsrat

Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Überwachung der Geschäftsführung, die Bestellung des Vorstandes und die Genehmigung wichtiger unternehmerischer Planungen und Entscheidungen. 


 

HV- Hotline

Unsere Aktionärshotline steht Ihnen von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0731/4097-4737 zur Verfügung. 

Bei Fragen zu unserer virtuellen Hauptversammlung können sich die Aktionäre und Intermediäre per E-Mail an uns wenden. 

Satzung und Geschäftsordnung

Corporate Governance beschreibt verantwortungsvolle, transparente und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgelegte Führung und Kontrolle eines Unternehmens. 



 

Kontakte

Sandra Ruf
Leitung Investor Relations

Telefon +49 731 4097-416
E-Mail   sandra.ruf@uzin-utz.com

Sibylle Hornung
Investor Relations

Telefon +49 731 4097-4737
E-Mail   sibylle.hornung@uzin-utz.com

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