DATENSCHUTZHINWEIS DER UZIN UTZ SE FÜR VERANSTALTUNGEN UND SEMINARE

Mit der Anmeldung zu unserer Veranstaltung erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass wir Sie zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten über Art und Umfang der Verarbeitung und zu Ihren Rechten informieren müssen. Diese Informationen gem. Art.13, 14 DSGVO erfolgt hiermit.


DATENSCHUTZRECHTLICH VERANTWORTLICHER

Uzin Utz SE
Dieselstraße 3
89079 Ulm
Deutschland

Tel.: +49 731 4097-0

E-Mail: de@uzin-utz.com
Website: www.uzin-utz.com

Datenschutzbeauftragte: Rebecca Schwegler

E-Mail: datenschutz@uzin-utz.com


1. Rechtsgrundlage und Zweck der Erhebung und Verarbeitung

Ihre Daten werden für den Zweck der Anmeldung, Planung, Durchführung; Rechnungslegung, Buchhaltung und Nachbereitung der Veranstaltung/des Seminars erhoben. So wird von uns gespeichert, wer sich zur Veranstaltung angemeldet hat. Dies gestattet uns Art. 6 Abs. 1 b.) DSGVO, zur sachgerechten Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages, aber auch unser berechtigtes Interesse an der reibungslosen Durchführung und Abwicklung unserer Veranstaltungen/Seminare (Art. 6 Abs. 1 f.) DSGVO).

Eine weitergehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn Sie eingewilligt haben oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

2. Empfänger der personenbezogenen Daten

Bei der Verarbeitung werden die Daten an die mit der Organisation der Veranstaltung betrauten Mitarbeiter weitergeben, soweit dies zur Zweckerfüllung erforderlich ist. Ebenso werden die Daten über unsere konzernweiten IT-Systeme den konzernangehörigen Tochtergesellschaften innerhalb der Uzin Utz Group zur Verfügung gestellt, sofern hierzu ein Grund vorliegt.

3. Dauer der Speicherung / Löschung

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.  Entfällt der Speicherungszweck oder läuft zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

4. Betroffenenrechte

Ihnen stehen die folgenden Betroffenenrechte zu:

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
  • das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
  • das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

Soweit wir die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf eine Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO gegen die Verarbeitung einlegen. Dem Widerspruch ist ganz oder teilweise zu entsprechen, wenn triftige Gründe vorhanden sind, die einer weiteren Verarbeitung entgegenstehen. Diese Gründe teilen Sie uns bitte mit dem Widerspruch mit. Wir prüfen sodann die Sachlage und werden die Verarbeitung entweder einstellen bzw. anpassen oder Ihnen die gewichtigen Gründe der Fortführung der Verarbeitung mitteilen.

§ 1 Allgemeines

  1. Zwischen der Uzin Utz SE (im Folgenden: Veranstalterin) und den Teilnehmern finden die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen für Veranstaltungen und Seminare (im Folgenden: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung Anwendung. Sie gelten ausschließlich im Verhältnis zu Unternehmern (§ 14 BGB) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Der Teilnehmer erkennt diese AGB durch seine Anmeldung zur Veranstaltung/ zum Seminar (im Folgenden: Veranstaltung) an.
  3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers erkennt die Veranstalterin nicht an, es sei denn, die Veranstalterin hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
     

§ 2 Anmeldungen

  1. Anmeldungen sind verbindlich. Der Vertrag über die Veranstaltung kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande.
  2. Die Anmeldebestätigung wird an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail versandt. Bei Nichterhalt oder Verzögerung der Anmeldebestätigung gilt der Vertrag als geschlossen, wenn seitens der Veranstalterin nicht binnen vierzehn Tagen die Ablehnung erklärt wird.
     

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Angaben in EUR. Zuzüglich zum Nettopreis fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.
  2. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim Teilnehmer zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.
     

§ 4 Rücktritt/Stornierung

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit in Textform möglich. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail bei der Veranstalterin eingehen.
  2. Bei einer Rücktrittserklärung, die der Veranstalterin spätestens am 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin zugeht, entfällt die Pflicht zur Leistung der Teilnahmegebühr. Bei einer späteren Absage wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der erste Tag der Veranstaltung maßgeblich für die Frist.
     

§ 5 Vertretung durch Ersatzteilnehmer

Die Teilnahmeberechtigung kann durch eine vom Teilnehmer in Textform abgegebene Erklärung auf einen Ersatzteilnehmer kostenfrei übertragen werden. Dabei sind die Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Unternehmen) der Veranstalterin mitzuteilen.

 

§ 6 Absage

  1. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor,
    1. aus organisatorischen Gründen (Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) bis zum fünften Tag vor dem Veranstaltungsbeginn,
    2. aus wichtigen Gründen, die von der Veranstalterin nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung/ Unfall eines Referenten) bis einschließlich am Veranstaltungstermin,
    3. aufgrund höherer Gewalt und, wenn aufgrund einer Pandemie gesetzliche Beschränkungen eine Veranstaltungsdurchführung verhindern, bis einschließlich am Veranstaltungstermin,
       
    abzusagen.
     
  2. Im Falle einer Absage durch die Veranstalterin wird bei einer bereits eingegangenen Zahlung der volle Preis zzgl. Mehrwertsteuer zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets). Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 9 Haftung.

 

§ 7 Änderungsvorbehalt

  1. Die Veranstalterin ist berechtigt, geringfügige inhaltliche und organisatorische (z.B. zeitlicher Rahmen, Pausen, etc.) Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, sofern dies den Nutzen der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt.
  2. Die Veranstalterin behält sich vor, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit), abweichend vom Veranstaltungsprogramm einen anderen, ebenso qualifizierten, Referenten am Veranstaltungstermin einzusetzen.

 

§ 8 Begleitmaterial

Das Begleitmaterial zu Veranstaltungen ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Einwilligung der Veranstalterin vervielfältigt oder verbreitet werden. Insbesondere, aber nicht abschließend, ist die Weitergabe an Dritte oder öffentliche Verbreitung oder Zugänglichmachung von Unterlagen, Präsentationen, Skripten, Videos, Bilder- und/oder Tonaufzeichnungen usw. nicht ohne schriftliche Zustimmung der Veranstalterin zulässig. Dies gilt auch für bloße Auszüge aus dem Begleitmaterial.

 

§ 9 Haftung

  1. Die Haftung der Veranstalterin ist für alle Schäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleibt unberührt.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dabei begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Dieser beläuft sich auf maximal EUR 25.000 je Schadensfall.
  3. Eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  4. Soweit die Haftung der Veranstalterin nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.

 

§ 10 Abschlussbestimmungen

  1. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Ulm. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

Ihr Unternehmen hat explizit von dieser Veranstaltung Kenntnis erhalten und der Teilnahme zugestimmt. Durch Ihre Teilnahme sichern Sie zu, dass Sie alle regulatorischen und unternehmensinternen Anforderungen für Ihre Teilnahme einhalten und eventuell notwendige Genehmigungen eingeholt haben. Wenn Sie bezüglich Compliance weitere Fragen zu dieser Veranstaltung haben, wenden Sie sich bitte an: compliance@uzin-utz.com.

Hiermit wird bestätigt, dass eine etwaig durch das Seminar entstehende Lohnsteuer gem. § 37b EStG pauschal durch die ausrichtende Gesellschaft übernommen wird. Bitte beachten Sie, dass dies bei einer Zuzahlung Ihrerseits nur insofern geschieht, wie der geldwerte Vorteil die Zuzahlung übersteigt.