DATENSCHUTZHINWEIS DER UZIN UTZ SE FÜR VERANSTALTUNGEN UND SEMINARE

Mit der Anmeldung zu unserer Veranstaltung erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht vor, dass wir Sie zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten über Art und Umfang der Verarbeitung und zu Ihren Rechten informieren müssen. Diese Informationen gem. Art.13, 14 DSGVO erfolgt hiermit.


DATENSCHUTZRECHTLICH VERANTWORTLICHER

Uzin Utz SE
Dieselstraße 3
89079 Ulm
Deutschland

Tel.: +49 731 4097-0

E-Mail: de@uzin-utz.com
Website: www.uzin-utz.com

Datenschutzbeauftragte: Rebecca Schwegler

E-Mail: datenschutz@uzin-utz.com


1. Rechtsgrundlage und Zweck der Erhebung und Verarbeitung

Ihre Daten werden für den Zweck der Anmeldung, Planung, Durchführung; Rechnungslegung, Buchhaltung und Nachbereitung der Veranstaltung/des Seminars erhoben. So wird von uns gespeichert, wer sich zur Veranstaltung angemeldet hat. Dies gestattet uns Art. 6 Abs. 1 b.) DSGVO, zur sachgerechten Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages, aber auch unser berechtigtes Interesse an der reibungslosen Durchführung und Abwicklung unserer Veranstaltungen/Seminare (Art. 6 Abs. 1 f.) DSGVO).

Eine weitergehende Verarbeitung erfolgt nur, wenn Sie eingewilligt haben oder eine gesetzliche Erlaubnis vorliegt.

2. Empfänger der personenbezogenen Daten

Bei der Verarbeitung werden die Daten an die mit der Organisation der Veranstaltung betrauten Mitarbeiter weitergeben, soweit dies zur Zweckerfüllung erforderlich ist. Ebenso werden die Daten über unsere konzernweiten IT-Systeme den konzernangehörigen Tochtergesellschaften innerhalb der Uzin Utz Group zur Verfügung gestellt, sofern hierzu ein Grund vorliegt.

3. Dauer der Speicherung / Löschung

Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.  Entfällt der Speicherungszweck oder läuft zuständigen Gesetzgeber vorgeschriebene Speicherfrist ab, werden die personenbezogenen Daten routinemäßig und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gesperrt oder gelöscht.

4. Betroffenenrechte

Ihnen stehen die folgenden Betroffenenrechte zu:

  • das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
  • das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
  • das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
  • das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
  • das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
  • das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

Soweit wir die Verarbeitung der personenbezogenen Daten auf eine Interessenabwägung stützen, können Sie Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO gegen die Verarbeitung einlegen. Dem Widerspruch ist ganz oder teilweise zu entsprechen, wenn triftige Gründe vorhanden sind, die einer weiteren Verarbeitung entgegenstehen. Diese Gründe teilen Sie uns bitte mit dem Widerspruch mit. Wir prüfen sodann die Sachlage und werden die Verarbeitung entweder einstellen bzw. anpassen oder Ihnen die gewichtigen Gründe der Fortführung der Verarbeitung mitteilen.

§ 1 Allgemeines

  1. Zwischen der Uzin Utz SE (im Folgenden: Veranstalterin) und den Teilnehmern finden die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts-bedingungen für Veranstaltungen und Seminare (im Folgenden: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung Anwendung. Sie gelten ausschließlich im Verhältnis zu Unternehmern (§ 14 BGB) sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Der Teilnehmer erkennt diese AGB durch seine Anmeldung zur Veranstaltung/ zum Seminar (im Folgenden: Veranstaltung) an.
  3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen eines Teilnehmers erkennt die Veranstalterin nicht an, es sei denn, die Veranstalterin hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
     

§ 2 Anmeldungen

  1. Anmeldungen sind verbindlich. Der Vertrag über die Veranstaltung kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung zustande.
  2. Die Anmeldebestätigung wird an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail versandt. Bei Nichterhalt oder Verzögerung der Anmeldebestätigung gilt der Vertrag als geschlossen, wenn seitens der Veranstalterin nicht binnen vierzehn Tagen die Ablehnung erklärt wird.
     

§ 3 Zahlungsbedingungen

  1. Bei den angegebenen Preisen (auch Stornogebühren) handelt es sich um Netto-Angaben in EUR. Zuzüglich zum Nettopreis fällt die gesetzliche Mehrwertsteuer an.
  2. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim Teilnehmer zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.
     

§ 4 Rücktritt/Stornierung

  1. Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit in Textform möglich. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail bei der Veranstalterin eingehen.
  2. Bei einer Rücktrittserklärung, die der Veranstalterin spätestens am 15. Tag vor dem Veranstaltungstermin zugeht, entfällt die Pflicht zur Leistung der Teilnahmegebühr. Bei einer späteren Absage wird die volle Teilnahmegebühr erhoben. Bei mehrtägigen Veranstaltungen ist der erste Tag der Veranstaltung maßgeblich für die Frist.
     

§ 5 Vertretung durch Ersatzteilnehmer

Die Teilnahmeberechtigung kann durch eine vom Teilnehmer in Textform abgegebene Erklärung auf einen Ersatzteilnehmer kostenfrei übertragen werden. Dabei sind die Kontaktdaten (Vor- und Nachname, Unternehmen) der Veranstalterin mitzuteilen.

 

§ 6 Absage

  1. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor,

    1. aus organisatorischen Gründen (Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) bis zum fünften Tag vor dem Veranstaltungsbeginn,
    2. aus wichtigen Gründen, die von der Veranstalterin nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung/ Unfall eines Referenten) bis einschließlich am Veranstaltungstermin,
    3. aufgrund höherer Gewalt und, wenn aufgrund einer Pandemie gesetzliche Beschränkungen eine Veranstaltungsdurchführung verhindern, bis einschließlich am Veranstaltungstermin,
       

    abzusagen.
     

  2. Im Falle einer Absage durch die Veranstalterin wird bei einer bereits eingegangenen Zahlung der volle Preis zzgl. Mehrwertsteuer zurückerstattet. Darüberhinausgehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets). Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 9 Haftung.

 

§ 7 Änderungsvorbehalt

  1. Die Veranstalterin ist berechtigt, geringfügige inhaltliche und organisatorische (z.B. zeitlicher Rahmen, Pausen, etc.) Änderungen im Veranstaltungsprogramm vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, sofern dies den Nutzen der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt.
  2. Die Veranstalterin behält sich vor, aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit), abweichend vom Veranstaltungsprogramm einen anderen, ebenso qualifizierten, Referenten am Veranstaltungstermin einzusetzen.

 

§ 8 Begleitmaterial

Das Begleitmaterial zu Veranstaltungen ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne Einwilligung der Veranstalterin vervielfältigt oder verbreitet werden. Insbesondere, aber nicht abschließend, ist die Weitergabe an Dritte oder öffentliche Verbreitung oder Zugänglichmachung von Unterlagen, Präsentationen, Skripten, Videos, Bilder- und/oder Tonaufzeichnungen usw. nicht ohne schriftliche Zustimmung der Veranstalterin zulässig. Dies gilt auch für bloße Auszüge aus dem Begleitmaterial.

 

§ 9 Haftung

  1. Die Haftung der Veranstalterin ist für alle Schäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleibt unberührt.
  2. Für einfache Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt werden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dabei begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Dieser beläuft sich auf maximal EUR 25.000 je Schadensfall.
  3. Eine über die vorstehenden Regelungen hinausgehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.
  4. Soweit die Haftung der Veranstalterin nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.

 

§ 10 Abschlussbestimmungen

  1. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Ulm. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.

MODEL RELEASE VEREINBARUNG DER UZIN UTZ SE 
FÜR VERANSTALTUNGEN UND SEMINARE

1. Allgemeines

  1. Die Uzin Utz SE (im Folgenden: Veranstalterin) und der Teilnehmer treffen die nachstehende Model Release Vereinbarung für Veranstaltungen und Seminare (im Folgenden: Model Release) in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.
  2. Der Teilnehmer nimmt die Model Release Vereinbarung durch seine Anmeldung zur Veranstaltung/ zum Seminar (im Folgenden: Veranstaltung) an.
  3. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Model Release Vereinbarungen eines Teilnehmers erkennt die Veranstalterin nicht an, es sei denn, die Veranstalterin hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.


2. Recht zur Anfertigung von Aufnahmen

  1. Zum Zweck der Präsentation und Bewerbung der Veranstalterin sowie der mit diesem gem. § 15 AktG verbundenen Unternehmen werden bei der Veranstaltung Aufnahmen von dem Teilnehmer gemacht.
  2. Der Teilnehmer erklärt im Hinblick auf die Persönlichkeits- / Bildrechte gegenüber der Veranstalterin sowie dem mit der Erstellung der Aufnahmen betrauten Fotografen bzw. Filmschaffenden sein ausdrückliches Einverständnis mit der Anfertigung von Aufnahmen.


3. Recht zur Verwendung und Bearbeitung der Aufnahmen

  1. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass die Veranstalterin sowie die mit dieser gem. § 15 AktG verbundenen Unternehmen gespeicherten Bildaufnahmen (Foto und Film), auf welchen der Teilnehmer zu sehen ist, (im Folgenden „Aufnahmen“) im Rahmen dieser Einverständniserklärung verwendet.
  2. Die Veranstalterin ist berechtigt, die Aufnahmen zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen und öffentlich und/oder nichtöffentlich wiederzugeben. Für die Nutzung wird keine inhaltliche, zeitliche oder räumliche Beschränkung vereinbart.


4. Recht zur Nutzung und Verwertung

  1. Der Teilnehmer überträgt sämtliche an den erstellten Aufnahmen bestehende oder entstandene Rechte, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte an die Veranstalterin sowie die mit diesem gem. § 15 AktG verbundenen Unternehmen.
  2. Dies umfasst die Zustimmung in eine weltweite Verwertung der Aufnahmen, insbesondere das Recht, die Aufnahmen ganz oder teilweise im Rahmen der Veranstaltung und als Bestandteil von anderen Medienproduktionen zur Bewerbung von Veranstaltungen zu verwenden, jeglicher Art zu verbreiten, und die Aufnahmen zu diesem Zweck zu bearbeiten. Die Zustimmung umfasst insbesondere eine Verwertung in den nachfolgend bezeichneten Medien:
    a)    die Online-Rechte, also das Recht, die Aufnahmen im Internet zu verwenden bzw. diese über das Internet zu übertragen, gleichgültig, ob mittels drahtgebundener oder drahtloser Netze, insbesondere zur Verwendung auf Webseiten, auf Social Media Plattformen, einschließlich aber nicht beschränkt auf YouTube, LinkedIn, Instagram, TikTok, WhatsApp und Facebook, als Videos oder Bildkollagen als Download sowie als Bestandteil von Applikationen für mobile und stationäre Endgeräte, insbesondere Mobiltelefone, Tablets, Computer und sonstiger internetfähiger Endgeräte, zur kostenlosen  Verbreitung,
    b)    das Recht die Aufnahmen im Rahmen von Druckwerken, insbesondere Zeitungen, Büchern, Flyern, Anzeigen zu verwenden und zwar sowohl im Rahmen der Veranstaltung und als Bestandteil von anderen Medienproduktionen zur Bewerbung von Veranstaltungen als auch als eigenes Werk- oder Werkbestandteil.
  3. Die Veranstalterin und die mit diesem gem. § 15 AktG verbundenen Unternehmen sind nicht verpflichtet, den Teilnehmer im Rahmen der Verwertung namentlich zu nennen.


5. Recht zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (KI)

  1. Der Teilnehmer ist mit der Bearbeitung und Veränderung der Aufnahmen durch Künstlicher Intelligenz (KI) einverstanden, wobei es zu keiner wesensveränderten Abbildung der Person kommt. Das beinhaltet das Recht die Aufnahmen zu verändern und/oder zu reproduzieren sowie diese anschließend zu vervielfältigen, zu verbreiten, auszustellen und öffentlich und/oder nichtöffentlich wiederzugeben.
  2. Für die Verarbeitung werden die Aufnahmen an einen dafür ausgewählten externen Dienstleister weitergegeben. Dieser darf die Daten nur im Rahmen der vertraglich festgelegten Zwecke und gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen verwenden. Dabei kommt es zu einer Übermittlung der Daten in Drittstaaten, z.B. in die USA.
  3. Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass bei einer Veröffentlichung im Internet andere Personen die Daten verändern oder diese zu anderen Zwecken verwenden können.


6. Datenschutz

  1. Bei den hier vereinbarten Aufnahmen handelt es sich im Regelfall um personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzrechts. Das gilt nicht nur für die unmittelbare Foto-/Filmaufnahme im Sinne visuell wahrnehmbarer Formen und/oder durch Angaben zum Teilnehmer im Rahmen der Veröffentlichung der Fotoaufnahme in eventuell erfolgenden Bildunterschriften oder sonstigem Begleittext, sondern auch hinsichtlich der den gespeicherten Aufnahmedateien automatisch hinzugefügten Informationen (z.B. Standortinformationen, Kamera-/Objektivtypen oder weiteren Daten wie etwa Wetter- oder Wärmebilddaten; von der Veranstalterin bzw. vom Fotografen selbst hinzugefügte Textinformationen wie etwa Angaben zum Namen des Teilnehmers, des Urhebers oder weiterer Angaben).
  2. Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist nicht an eine gesonderte Einwilligung durch den Teilnehmer gebunden, da diese Datenverarbeitung für die Erfüllung dieses Vertrags (Art. 6 I b.) DSGVO) die wesentliche Grundlage darstellt. Ein datenschutzrechtlicher Widerruf ist nicht möglich. Die datenschutzrechtlichen Ansprüche des Teilnehmers werden durch diese Vereinbarung nicht berührt.


7. Laufzeit
Einverständniserklärung und Rechteeinräumung erfolgen ohne zeitliche Beschränkung. Darüber hinaus ist eine ordentliche Kündigung des Vertrags als Ganzes ausgeschlossen.


8. Schlussbestimmungen

  1. Ist der Teilnehmer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Ulm. Entsprechendes gilt, wenn der Teilnehmer Unternehmer iSv § 14 BGB ist. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
  2. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
  3. Sollten einzelne Teile dieser Model Release Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen werden sich Veranstalterin und Teilnehmer um eine wirksame Klausel bemühen, die dem wirtschaftlichen Zweck und rechtlichen Sinn der ursprünglichen Formulierung am nächsten kommt.
     

Ihr Unternehmen hat explizit von dieser Veranstaltung Kenntnis erhalten und der Teilnahme zugestimmt. Durch Ihre Teilnahme sichern Sie zu, dass Sie alle regulatorischen und unternehmensinternen Anforderungen für Ihre Teilnahme einhalten und eventuell notwendige Genehmigungen eingeholt haben. Wenn Sie bezüglich Compliance weitere Fragen zu dieser Veranstaltung haben, wenden Sie sich bitte an: compliance@uzin-utz.com.

Hiermit wird bestätigt, dass eine etwaig durch das Seminar entstehende Lohnsteuer gem. § 37b EStG pauschal durch die ausrichtende Gesellschaft übernommen wird. Bitte beachten Sie, dass dies bei einer Zuzahlung Ihrerseits nur insofern geschieht, wie der geldwerte Vorteil die Zuzahlung übersteigt.